Völkerrecht und multilaterale Mechanismen achten und stärken

Die Ma’ale-Adumim-Siedlung im Westjordanland. Foto: Yiftachsam, via Wikimedia Commons

Tiefe Besorgnis über Haltung der USA zu israelischen Siedlungen

Öffentliche Erklärung, 21. November 2019

Anfang der Woche hat die Regierung der Vereinigten Staaten sich von ihrer seit Jahrzehnten geltenden Position bezüglich der israelischen Siedlungen im Westjordanland abgekehrt. Deren Errichtung sei „nicht per se unvereinbar mit internationalem Recht“.

Die Generalversammlung und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wie auch der Internationale Gerichtshof haben festgestellt, dass die israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten gegen das Völkerrecht verstoßen und neben anderen Verpflichtungen auch Artikel 49 des Vierten Genfer Abkommens von 1949 verletzen.

Der Lutherische Weltbund (LWB) erklärt seine tiefe Besorgnis angesichts dieses unilateral vollzogenen Schritts, der das Völkerrecht und die multilateralen Plattformen untergräbt, die für den Umgang mit Fällen der Besetzung fremden Hoheitsgebiets geschaffen wurden und die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Besatzungsmacht festschreiben.

Das unilaterale Vorgehen der US-Administration untergräbt zudem auch den weltweiten Konsens, den die Staaten der Welt im Rahmen multilateraler Anstrengungen erzielt haben, um Frieden, Entwicklung und Menschenrechte zu schützen.

Der LWB bekräftigt seinen Aufruf, guten Willen zu beweisen und ein Abkommen über den endgültigen Status auszuhandeln, das folgende Inhalte bestätigt: Zwei Staaten für zwei Völker, international anerkannte Grenzen zwischen Israel und einem lebensfähigen, territorial zusammenhängenden Palästina auf der Grundlage der Waffenstillstandslinie von 1967, Sicherheitsgarantien für Israel und Palästina, eine wechselseitige Anerkennung sowie vollumfängliche und gleiche Rechte für ihre Bürgerinnen und Bürger, eine faire Lösung der Frage der palästinensischen Flüchtlinge und schließlich ein Jerusalem, an dem die israelische wie die palästinensische Seite Anteil hat, mit freiem Zugang zu den heiligen Stätten für die drei monotheistischen Religionen Judentum, Christentum und Islam.

Der LWB ruft die Staatengemeinschaft auf,

  • die Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts zu sichern und die in der Charta der Vereinten Nationen begründeten internationalen Mechanismen zu stärken, die geschaffen wurden, um Gewalt einzudämmen und Frieden zu gewährleisten.
  • für eine Rückkehr zu den multilateralen Verhandlungen über eine Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage des Völkerrechts und der einschlägigen, von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angenommenen Resolutionen zu sorgen.

Der LWB ruft seine Mitgliedskirchen auf, weiter

  • für einen gerechten Frieden in Israel und Palästina zu beten,
  • für die Arbeit und die Einrichtungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Jordanien und im Heiligen Land zu beten und sie weiterhin zu unterstützen,
  • die unverzichtbare Arbeit des LWB-Weltdienstprogramms, einschließlich des Auguste Viktoria-Krankenhauses und des Berufsbildungsprogramms, zu unterstützen,
  • für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit einzutreten und
  • für eine auf dem Verhandlungsweg erzielte Zwei-Staaten-Lösung einzutreten, die von der Völkergemeinschaft unterstützt wird und auf dem Fundament des humanitären Völkerrechts, der internationalen Menschenrechtsnormen sowie der einschlägigen, von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angenommenen Resolutionen ruht.