Menschenrechtsrat: Zivilgesellschaftlichen Raum in der Post-Pandemie-Erholung schützen

Teilnehmende an einer Nebenveranstaltung der Vereinten Nationen in Genf über die Verwendung des Universellen Periodischen Überprüfungsverfahrens als Instrument der Friedensarbeit auf der Grundlage von Menschenrechten in Kolumbien. Foto: Peter Kenny

Rolle der Zivilgesellschaft für Entwicklungsarbeit und humanitäre Hilfe anerkennen

GENF, Schweiz (LWI) – Die 47. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (UNHRC) endete am 13. Juli mit der Annahme von Resolutionen, die u. a. auch eine wichtige Verpflichtung zum Schutz der „entscheidenden Rolle der Zivilgesellschaft“ in der Zeit nach der Pandemie festschreiben. Der Lutherische Weltbund (LWB) arbeitet seit langem mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, damit grundlegende Menschenrechte und Freiheiten respektiert werden. Dies gilt besonders im Hinblick auf die Versuche von Regierungen, in ihren Ländern nach der globalen COVID-19-Krise andere und bessere Infrastrukturen aufzubauen.

Während der UNHRC-Eröffnungssitzung am 21. Juni hat die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, festgestellt, dass die Pandemie zu „schwerwiegenden Rückschritten“ geführt habe, dazu gehörten auch „der Anstieg von Armut, Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten“. Sie warnte ebenfalls davor, dass „demokratische und zivilgesellschaftliche Handlungsfreiräume immer weiter eingeschränkt werden.“

Gemeinsam mit seinen Partnern Brot für die Welt, dem ACT-Bündnis und der Schwedischen Kirche setzt sich der LWB dafür ein, dass Regierungen die positive Rolle der Zivilgesellschaft für Entwicklungsarbeit und humanitäre Hilfe und für die Förderung der Menschenrechte besonders in einer Zeit anerkennen, in der es zunehmende Probleme der am stärksten an den Rand gedrängten Gemeinschaften gibt.

Transparenz und Rechenschaftspflicht

Die Resolution über den Schutz zivilgesellschaftlicher Handlungsfreiräume in der Zeit nach der Pandemie enthält einen Aufruf zu mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierungen sowie zu einem umfassenderen Schutz für diejenigen, die sich für Menschenrechte einsetzen. Sie fordert Staaten nachdrücklich auf, „den wichtigen Beitrag der Zivilgesellschaft, einschließlich Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffende, zur Förderung der Menschenrechte anzuerkennen und dafür zu sorgen, dass sie sowohl online als auch offline ein sicheres und förderliches Arbeitsumfeld haben.“

Der LWB-Beauftragte für Menschenrechte, Emmanuel Gore, wies auf die wichtige Rolle der aus dem Glauben handelnden Organisationen hin, wenn es darum gehe, die Stimmen der Gemeinschaften, für die sie arbeiten, in dieser internationalen Arena zu Gehör zu bringen. Er sagte: „Wir haben ebenfalls darauf hingewiesen, wie wichtig der Zugang zu Ressourcen“ für die Menschen ist, die am härtesten von der Pandemie getroffen wurden. „Wir haben diese Themen während der Konsultationen angesprochen, aber auch im Rahmen unserer Advocacy-Arbeit bei diplomatischen Missionen um sicherzustellen, dass unsere Anliegen in der Endfassung der Resolution berücksichtigt werden.“

Während der dreiwöchigen Sitzung hat der LWB ebenfalls eine Erklärung über den Schutz der Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten in Nepal vorgelegt sowie eine weitere Erklärung über entschlossenere Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Gemeinsam mit anderen Partnern hat der LWB zu einer gemeinsamen Erklärung über die Einrichtung eines globalen Fonds für Sozialschutz beigetragen, um extreme Armut zu beenden, und ebenfalls einen Beitrag zur Resolution des Rates für entschlossenere Maßnahmen zur Beendigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen geleistet.

Von LWB/P. Hitchen. Deutsche Übersetzung: Detlef Höffken, Redaktion: LWB/A. Weyermüller