Interreligiöse Zusammenarbeit fördert Religions- und Meinungsfreiheit

UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit Prof. Heiner Bielefeldt (links) und Ralston Deffenbaugh, Assistierender Generalsekretär des LWB für Internationale Angelegenheiten und Menschenrechte. Foto: LWB/P. Mumia

LWB moderiert Nebenveranstaltung beim UN-Menschenrechtsrat

(LWI) – Die humanitäre Zusammenarbeit zwischen dem Lutherischen Weltbund (LWB) und Islamic Relief Worldwide (IRW) ist beispielhaft für „eine sinnvolle Initiative, um die Öffnung der Herzen und mehr Aufgeschlossenheit für Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit in der Gesellschaft zu fördern.“

Mit diesen Worten richtete sich der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit Prof. Heiner Bielefeldt in einer offenen Gesprächsrunde an Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die Gesprächsrunde fand im Rahmen der 28. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHRC) vom 6. bis 27. März in Genf statt.

In seinem Bericht an die diesjährige UNHRC-Tagung beschrieb Bielefeldt verschiedene Formen von Gewalt, die heutzutage im Namen der Religion verübt werden, und erläuterte, weshalb diese nicht auf historischen religiös geprägten Feindseligkeiten beruhen. Bielefeldt formulierte Empfehlungen an Staaten, Zivilgesellschaft und der Glaubensgemeinschaften.

Die Gesprächsrunde am 12. März wurde von Ralston Deffenbaugh, dem Assistierenden Generalsekretär des LWB für Internationale Angelegenheiten und Menschenrechte, moderiert. Sie wurde gemeinsam mit dem UN-Büro der Internationalen Baha'i-Gemeinde und dem Internationalen Versöhnungsbund im Namen des NGO-Komitees über Religions- und Glaubensfreiheit organisiert.

In seiner Antwort auf die Fragen der Teilnehmenden ermutigte der Sonderberichterstatter glaubensgebundene Organisationen und andere Akteure der Zivilgesellschaft dazu, den beim UNHRC verfügbaren Raum zur Mobilisierung für positive Entwicklungen zu nutzen.

Bielefeldt erklärte, das gegenwärtig zunehmende Interesse für Religionsfreiheit beruhe zum Teil auch auf wachsendem Misstrauen und Verwirrung. Zwischenfälle wie der Anschlag auf die Zeitschrift Charlie Hebdo in Frankreich und Gräueltaten durch militante Gruppen im Irak, Nigeria und anderen Ländern erhielten eine starke mediale Aufmerksamkeit. Dadurch scheine im öffentlichen Diskurs die alte Frage der Vereinbarkeit zwischen Religions- und Meinungsfreiheit wieder aufzutauchen.

Dadurch entstehe der Eindruck, als würden diese Rechte sich gegenseitig widersprechen, argumentierte der Sonderberichterstatter: „Doch Religions- und Glaubensfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäusserung sind benachbarte Rechtsgrundsätze, die sich gegenseitig verstärken, und aufgrund derer gegen niemanden Zwang ausgeübt werden sollte“, ergänzte er.

Solidarität zwischen Minderheit und Mehrheit

Der Sonderberichterstatter ermutigte die Zivilgesellschaft zu einem „übergreifenden“ gegenseitigen Engagement im Umgang mit im Namen einer Religion verübten Gewaltakten. Es sei wichtig, bei der Solidarität mit Menschen, die aufgrund ihrer Situation als Minderheit verfolgt werden, die „Mehrheit“ mit einzubinden, erklärte er. „Minderheiten können leichter mit an Bord gebracht werden, weil sie die Vorteile sehen, doch sollte auch die Mehrheit erkennen, dass sie sich in diesem Raum engagieren kann. Hier geht es nicht darum, sich für eine bestimmte Gruppe auszusprechen, sondern alle Menschen einzubeziehen.“

Bielefeldt gab an, dass durch die Zusammenarbeit ausserdem eine dringend notwendige Hoffnungsbotschaft an die von Gewalt betroffenen Menschen und an die internationale Gemeinschaft gerichtet werde und dass sie eine gute Praxis darstelle, die andere zur Nachahmung inspirieren könnte.

„Hass ist kein Naturgesetz“

Er erwähnte die Arbeit des Interreligiösen Rats in Sierra Leone als gute Inspirationsquelle dafür, wie glaubensgebundene Organisationen Zusammenarbeit und Zusammenleben fördern können. „In einem mehrheitlich muslimischen Land mit einer grossen Minderheit verschiedener christlicher Denominationen, in dem das Konvertieren kein Problem ist, können die Menschen zusammenleben. Sie gehen aktiv, mit offenem Herzen, aufeinander zu“, berichtete er.

Gemäss den Ausführungen des Sonderberichterstatters gibt es kein Naturgesetz, das Hass zwischen Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtungen vorschreibt. Er betonte die konsequente Ausrichtung auf die Menschenrechte, denn sie sind „der gemeinsame Nenner, unter dem Menschen mit verschiedenen Glaubensvorstellungen, Praktiken und Ritualen und alle ihren unvereinbaren Unterschieden zusammengebracht werden können“.

Laut Ralston Deffenbaugh bot die Nebenveranstaltung die Gelegenheit für einen ausführlichen informellen Diskurs über Religionsfreiheit in einer Zeit, in der Gewalttaten so oft unter dem Deckmantel der Religion verübt werden. „Der Sonderberichterstatter betonte, dass es keine Religion gibt, die als gewalttätig bezeichnet werden könnte. Doch da Rechte zu den Menschen und nicht zu den Religionen gehören, sind auch die Menschen und nicht die Religionen für Gewalttaten verantwortlich.“