Ein großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen

Delegierte der VELKD-Generalsynode und der EKD-Synode beschlossen eine stärkere Beteiligung junger Menschen in diesen Entscheidungsgremien. Foto: epd Bild

Lutherische Kirchen in Deutschland beschließen weitreichende Beteiligung junger Menschen

Dresden, Deutschland/Genf (LWI) – In den Gremien der lutherischen Kirchen in Deutschland werden in Zukunft mehr junge Menschen sitzen. Die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), der sieben Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes (LWB) angehören, stimmte letzte Woche bei ihrer Tagung in Dresden mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit einer Verfassungsänderung zu. Die Änderung soll bereits in der nächsten Wahlperiode ab 2021 gelten. Gestern beschloss auch die EKD-Synode eine ähnliche Änderung ihrer Grundordnung.

LWB-Ratsmitglied Julia Braband, die im letzten Jahr am Schwerpunktthema der VELKD-Synode „Glaube junger Menschen“ mitgewirkt hatte, begrüßt diese Schritte: „Es ist wunderbar, dass sowohl die VELKD als auch die EKD beschlossen haben, mehr Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren zu beteiligen! Ein großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen ist getan."

Die Generalsynode der VELKD besteht nach der Verfassungsänderung aus 50 Mitgliedern, von denen 38 von ihren Gliedkirchen gewählt und zwölf vom Leitenden Bischof berufen werden. Unter den 50 Mitgliedern sollen in Zukunft mindestens acht sein, die am 1. Januar des Jahres, in dem die Amtszeit beginnt, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Vier der acht jungen Mitglieder sollen berufen werden, vier sollen unter den gewählten Mitgliedern der vier größten lutherischen Landeskirchen sein. Das sind die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens.

Alle Delegierten der VELKD haben in Zukunft das Stimm- und Antragsrecht. Damit werden die Jungdelegierten allen anderen Delegierten rechtlich gleichgestellt. Die mindestens acht jüngeren Delegierten werden ab 2021 auch der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehören. Die EKD-Synode beschloss gestern eine entsprechende Änderung der Grundordnung. Somit werden ab 2021 mindestens 20 der 128 Synodalen unter 27 Jahre alt sein.

"Unsere Arbeit trägt endlich Früchte und ich bin froh, dass die Impulse aus dem letzten Jahr – die ja zum großen Teil auf unsere Erfahrungen im LWB und auf Erfahrungen in unseren eigenen Landeskirchen und Gemeinden beruhen –  dazu beigetragen haben, dass die Synodalen nun so entschieden. Die Jugend ist nicht die Zukunft, sondern sie ist die Gegenwart,“ so LWB-Ratsmitglied Braband.

"Diese Entscheidung ist auch eine Ermutigung für die jungen Reformatorinnen und Reformatoren in den europäischen Regionen des LWB, da die Beteiligung junger Menschen in Entscheidungsgremien eines der Hauptanliegen der jungen Reformatorinnen und Reformatoren bei ihrem Treffen im Oktober in Neuendettelsau war", ergänzt die Jugendsekretärin des LWB, Pranita Biswasi.

Seit der Vollversammlung 1984 in Budapest gibt es eine Richtline, die eine Jugendquote von 20 Prozent bei allen LWB-Veranstaltungen fördert. Zuletzt hatte die Zwölfte LWB-Vollversammlung 2017 die Mitgliedskirchen mit einer Resolution aufgerufen, „die Umsetzung der 20 Prozent Jugendpartizipation auf allen kirchlichen Ebenen voranzutreiben, um die Einbeziehung der Jugend in die Entscheidungsfindung, Planung, Entwicklung von Strategien und ihr Recht zu wählen sicherzustellen.“

Quelle: epd